Hab mal ne frage an alle: Wieso erhielt der Spieler Vidic beim Spiel Deutschland-Serbien nur die gelbe Karte, nach seinem Handspiel im Strafraum ??? Beim heutigen Spiel Ghana-Australien, sah der Australier Kewell dafür die Rote Karte !
Bitte um eine fachkundige Antwort. Ich bin der Meinung: Jedes Handspiel im Strafraum ist Rot und Elfer.
Oder ?
Der Serbe Hat mit seinem Handspiel keine direkte Torchance verhindert. Deshalb nur Gelb. Obwohl so mancher Schiri bei dieser Aktion auch Rot gezeigr hätte.
Gibt es dafür keine Eindeutige Regel ??? Er hat doch eine klare Torchance verhindert... Oder ???
Sehr eigenartige DFB-Regel:
Laut neuen DFB-Richtlinien dürfen ausländische Spieler nur dann in die
dritte Liga wechseln, wenn sie schon ein Jahr lang am Stück in Deutschland lebten. für den DFB!
Quelle: OTZ
...den Buli-Spielern aus dem "Ausland" bzw die in die Buli wollen - den gehts besser, die bringen das Wechselgeld mit !
War das jetzt ein Scherz ??? Schick noch mal die Quelle zum nachlesen ! Ist doch wohl ein Witz !
Hi @lehmi, hier die Quelle:
http://www.otz.de/web/zgt/sport/detail/-/specific/Rybansky-Transfer-vorerst-auf-Eis-767402894
lg joki
Irre!!!
Hab mir die Frechheit heraus genommen und ne Anfrage an den DFB geschickt !
Schau mer mal ob die antworten ......
...du bist ja ein ganz guter !!!
Na wo gibts denn sowas ? Was soll aus all den Zuwanderen werden...????
…da gibts nur eine antwort: AUSWANDERER UND SELBSTVERSTÄNDLICH WIEDER VIELE NOCH MITNEHMEN !!! der deutsche fußball muß wieder auf eigenen beinen stehen – und nicht nur der fußball! und tschüß.
es reichtwohl nicht, das sich der halbe deutsche staat aus der rentenkasse bedient ohne einen groschen eingezahlt zu haben!
Oh ha.
Oh Wunder- Antwort vom DFB :
Amateur eine Aufenthaltserlaubnis und als Vertragsspieler eine Arbeitserlaubnis.
Diese bekommt er von der örtlichen Ausländerbehörde. Aufgrund einer Tätigkeit
als Fußballspieler kann man diese nur für die Bundesliga und 2. Bundesliga
bekommen, in der 3. Liga und darunter nicht mehr. Dies richtet sich nach
gesetzlichen Grundlagen und nicht etwa den Satzungen der Verbände. Dabei gab es
aktuell auch keine Änderungen.

Deutscher Fußball-Bund e.V.
Diehl
Abteilung SpielbetriebAusländerregelung 3. Liga
Kann ein Spieler überhaupt eine Arbeitsberechtigung von der zuständigen Behörde für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit alsFußballspieler (unterhalb der Bundesliga/2.Bundesliga) erhalten?
Folgende
Staatsangehörige bekommen i. d. R. eine Arbeitsberechtigung:
Mitgliedsstaaten der EU (EU-Staaten mit Arbeitsmarktfreizügigkeit):
1951: Belgien, BRD, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande
1973: Dänemark, Irland, U.K.
1981: Griechenland
1986: Portugal, Spanien
1995: Österreich, Schweden, Finnland
2004: Malta, Zypern (griech. Teil)
Bei folgenden „neuen“ EU-Staaten besteht jedoch noch keine vollständige Arbeitsmarktfreizügigkeit
(Stand jetzt: 01.05.2011 vorgesehen):
2004: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien,
2007: Bulgarien, Rumänien
Präferenzregel: (gilt nur für die o. g. EU-Beitrittsländer nach 1995)
Angehörige der Beitrittsländer nach 1995 (mit Ausnahme von Malta und dem griech. Teil von Zypern) bekommen
nach jetzigem Stand i. d. R. keinen Aufenthaltstitel, der sie zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit (Ausnahme z.B. Sportfachliche Qualifikation für Bundesliga und 2. Bundesliga) berechtigt. Aufgrund einer Ausnahmeregelung (sog.
Präferenzregel) besteht für die neuen EU-Bürger unter bestimmten Voraussetzzungen die Möglichkeit eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Wer für einen ununterbrochenen Zeitraum von 12 Monaten (seit Beitritt des Landes zur EU) oder länger zum Arbeitsmarkt (z.B. als Fußballprofi in Lizenzliga bzw. sonstiger Job) in Deutschland zugelassen
war, erhält Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Er darf bei Vollendung der 12 Monate demnach im Anschluss auch in der 3. Liga/Regionalliga oder einer sonstigen Spielklasse als Fußballspieler arbeiten. Hat der Spieler nach seiner legalen Tätigkeit in Deutschland jedoch wieder im Ausland gearbeitet, so gilt die Präferenz-Regelung nicht mehr. Er muss erneut >1 Jahr in Deutschland gearbeitet haben, um die Präferenzregelung wieder in Anspruch nehmen zu können.
Länder mit besonderem Abkommen (§ 34 Beschäftigungsverordnung):
Staatsangehörigen der folgenden Staaten kann gemäß § 34 der Beschäftigungsverordnung
die Arbeitserlaubnis erteilt werden: Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, USA.
Des Weiteren haben einzelne Länder bilaterale Abkommen mit der BRD. Deren Staatsangehörige erhalten i. d. R. ebenfalls eine Arbeitserlaubnis. Hierzu zählen: Norwegen, Liechtenstein, Island (alle 3 Länder über EWR-Abkommen), Schweiz
Quelle: FCC-Forum
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...da sind die jungs vom club schon dran !