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Bierdeckel als Abrechnungsgrundlage

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 Alex
(@admin)
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Mitglied Admin
Themenstarter
 

Wir alle kennen es, man geht in eine Kneipe und bekommt auf seinen Bierdeckel entsprechende Striche für seinen Verzehr. Nun gab es ein Urteil des Amtsgerichtes in München, wonach ein Bierdeckelbeleg keine Abrechnungsgrundlage darstellt und leicht zu fälschen sei. Interessant das Leute dafür vor Gericht gehen, wo es doch nur um einige Euros gehen kann.

 
Veröffentlicht : 29/06/2011 12:05 pm
(@Anonym)
Beiträge: 0
 

Fantastic schrieb:

Wir alle kennen es, man geht in eine Kneipe und bekommt auf seinen Bierdeckel entsprechende Striche für seinen Verzehr. Nun gab es ein Urteil des Amtsgerichtes in München, wonach ein Bierdeckelbeleg keine Abrechnungsgrundlage darstellt und leicht zu fälschen sei. Interessant das Leute dafür vor Gericht gehen, wo es doch nur um einige Euros gehen kann.

Sorry- Ich hatte an dem Abend echt keinen Durchblick mehr....roflroflrofl

 
Veröffentlicht : 30/06/2011 12:21 am
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