Ein interessanter Fall aus der Region landete vor Gericht. Ein BVB Fan hatte eine ein Meter mal zwei Meter große BVB Fahne am Fahnenmast im Garten hängen, sein Nachbar fühlte sich dadurch gestört und verklagte ihn daraufhin. Es sei eine unzumutbare Störung der Nachbarn, so der Vorwurf. Zudem warf er dem Nachbarn vor unzulässige Werbung für ein börsennotiertes Unternehmen zu machen. Das Verwaltungsgericht entschied jedoch zu Gunsten des BVB Fans. Es handelt sich um keine unzulässige Werbeanlage sondern um die Verbundenheit zu einem Fußballverein. Welcher Mannschaft der Nachbar angehörte weiß man bis heute nicht.
...warf er dem Nachbarn vor unzulässige Werbung für ein börsennotiertes Unternehmen zu machen.
Manche Leute haben echt zu viel Zeit.
Das hätte er einfacher haben können , denn dazu braucht man nur ein Feuerzeug !!
Und dann ist es Sachbeachädigung, aber gut da kommts dann auch nicht mehr drauf an bei dem Rechtsempfinden hier
genau , und wenn man eine Dortmundfahne verbrennt ist das sogar eine Gute Tat
Nein Holzer, dann wäre es eine sehr schwere Straftat die sofort verfolgt und geahndet werden muss schließlich wäre dann jemand von Bayern dabei gewesen.
Edit: seh grad du hast deinen Beitrag lieber gelöscht ist vielleicht besser so
Ich glaube hier fehlt einigen jeglichen Humor !
Glaub ich auch.
Ich hätte die Fahne geklaut und nen Erpresserbrief in den Briefkasten geworfen:
"Kasten Bier und die fahne gehört wieder Dir"
lehmi sagt
Glaub ich auch.Ich hätte die Fahne geklaut und nen Erpresserbrief in den Briefkasten geworfen:
"Kasten Bier und die fahne gehört wieder Dir"
Auch nicht schlecht