EU-Gerichtshof bestätigt Recht auf freie TV-Übertragung

Der Europäische Gerichtshof hat jetzt ein für alle Fußballfans Europas wichtiges Urteil gefällt. Demnach können die Regierungen aller EU-Länder frei zugängliche TV-Übertragungen für Endrundenspiele von Fußballeuropa- und Weltmeisterschaften erzwingen. Derartige Spiele zählen als Ereignisse hoher gesellschaftlicher Bedeutung und für solche kann das Recht auf eine Exklusivübertragung staatlich verboten werden, da Exklusivität „einem bedeutenden Teil der Öffentlichkeit die Möglichkeit nehmen [würde], diese Ereignisse in einer frei zugänglichen Fernsehsendung zu verfolgen“. Die Klage kam zustande, weil Großbritannien alle WM-Endrundenspiele als wichtiges Ereignis eingestuft hatte, wogegen die Weltfußballverbände FIFA und die UEFA klagten. Für die Fußballverbände ist der Verkauf der Übertragungsrechte die wichtigste Einnahmequelle, weshalb sie sich vehement gegen jegliche Beschneidung wehren.

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